Am 23.04.2024 hat der Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Zimmern o.R. - Rottweil in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.04.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
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