Aktuelles

Auslage des Haushaltsplans 2025 und der Jahresabschlüsse 2022 und 2023

In der Verbandsversammlung am 26.11.2024 wurde der Haushaltsplan 2025 nebst Haushaltssatzung 2025 beschlossen und erlassen. Ach die Jahresrechnung 2023 wurde in dieser Sitzung beschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung 2022 und 2023 des Zweckverbands Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Zimmern ob Rottweil – Rottweil (IN•KOM Südwest)


Die Verbandsversammlung hat in der öffentlichen Sitzung vom 19. Februar 2024 die Jahresrechnung 2022 des Zweckverbands IN•KOM Südwest festgestellt.
In der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung vom 26. November 2024 wurde vom Gremium die Jahresrechnung 2023 für den Zweckverband IN•KOM Südwest festgestellt.
Die Jahresrechnungen für die Jahre 2022 und 2023 liegen in der Zeit vom 03. Februar bis 12. Februar 2025 – je einschließlich – im Rathaus in Zimmern ob Rottweil, Zimmer 10, öffentlich aus. Parallel werden die Jahresrechnungen auf der Internetseite des Zweckverbands öffentlich bereitgestellt. Die Unterlagen sind unter folgendem Link abrufbar: https://inkom-suedwest.ris-portal.de/bekanntmachungen-inkom-suedwest. Die Jahresrechnungen stehen dort bis zum 31.12.2025 zur Verfügung.


Zimmern ob Rottweil, 23. Januar 2025
Gez. Carmen Merz,
Verbandsvorsitzende und Bürgermeisterin
 

 

Haushaltssatzung des ZWECKVERBAND INTERKOMMUNALES INDUSTRIE- UND GEWERBEGEBIET ZIMMERN OB ROTTWEIL – ROTTWEIL (IN•KOM Südwest)

FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2025

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. d. F. vom 16.09.1974 (GBl. S 408), letztmals geändert am 15.12.2015 (GBl. S. 1149) und von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (Gbl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) hat die Verbandsversammlung am 26. November 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

711.019

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

711.019

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

625.000

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

625.000

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

625.000

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

 

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.279.568

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.125.460

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

154.108

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

139.500

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.764.750

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-4.625.250

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-4.471.142

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

500.000

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

500.000

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-3.971.142

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

 

500.000

EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

4.205.500

EUR.

 

§ 4 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

175.000

EUR.

 

§ 5 Verwaltungs- und Betriebskostenumlage

Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2025 eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage (gemäß § 13 der Verbandssatzung) in Höhe von vorläufig 345.236 Euro. Darin enthalten ist auch die nicht gedeckte Afa.

 

Somit ergibt sich in Verbindung mit § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung folgende Umlage für die

Große Kreisstadt Rottweil                     55 %                                        189.879,80 Euro

Gemeinde Zimmern ob Rottweil            45%                                         155.356,20 Euro.

 

 

§ 6 Kapitalumlage

Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2025 eine Kapitalumlage (gemäß § 12 der Verbandssatzung) in Höhe von vorläufig

0

EUR.

 

 

Zimmern ob Rottweil, 27. November 2024

 

Gez. Carmen Merz

Verbandsvorsitzende und Bürgermeisterin

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 S. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Zimmern o.R.-Rottweil geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Adresse: Rathausstraße 2 in 78658 Zimmern o.R. – Rottweil; E-Mail: info@inkom-suedwest.de

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 18.12.2024 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Regierungspräsidium Freiburg mit dem Aktenzeichen RPF14-2207-186 am 09.01.2025 genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.02.2025 bis 12.02.2025 im Büro der Geschäftsstelle des Zweckverbands (Zimmer 10 im Rathaus der Gemeinde Zimmern o.R.) öffentlich aus. Parallel wird der Haushaltsplan auf der Internetseite der Zweckverbands öffentlich bereit gestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar https://inkom-suedwest.ris-portal.de/bekanntmachungen-inkom-suedwest. Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.