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Aufstellung des Bebauungsplans „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet, 7. Änderung und 3. Erweiterung“

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Einsichtnahme in die Planungsunterlagen

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Zimmern oR – Rottweil hat am 13.06.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet, 7. Änderung und 1. Erweiterung“ gefasst. 

Am 16.10.2023 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Industrie und Gewerbegebiet Zimmern oR-Rottweil in seiner Sitzung den öffentlichen Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 09.10.2023 gebilligt und die öffentliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

  1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet der 7. Änderung und 3. Erweiterung des Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiets befindet sich südwestlich der Gemeinde Zimmern oR. Im Norden grenzt das bestehende Gewerbegebiet „IN•KOM Südwest“ an, im Osten verläuft die Autobahn A 81 parallel zum Plangebiet. Westlich des Plangebiets befindet sich eine Rohstoffabbaufläche der Bau-Union GmbH & Co. Vereinigte Schotterwerke KG. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 23,54 ha beinhaltet die Flurstücke / Teile der Flurstücke 289, 334, 335, 336, 339, 339/1, 340, 342, 343/1, 345 (Römerweg), 346 ( K 5541), 351, 1538, 1539, 1541, 1542, 1714, 1715, 1716, 1717, 1718, 1719, 1720, 1724, 1725, 1726/1 und 1812/35.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

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  1. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend benötigte Erweiterung des Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiets IN·KOM Südwest und die damit verbundene Ausweisung weiterer Gewerbeflächen für die Verbandsgemeinden Rottweil und Räume ob Rottweil geschaffen werden.

 

  1. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 07.08.2023
  1. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • zeichnerisches Teil,
  • Textteil,
  • Lokale Bauvorschriften und
  • Begründung inklusive Anlage n (Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung)

wird in der Zeit vom 27.10.2023 bis einschließlich 27.11.2023 im Internet unter www.inkom-suedwest.de/bebauungsplan-3.Erweiterung veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: info@inkom-suedwest.de). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Wirtschaftsförderer des Zweckverbandes IN•KOM Südwest (Herr Gutekunst) im Rathaus der Gemeinde Zimmern oR, Rathausstraße 2, Zimmer 10, 78658 Zimmern ob Rottweil während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers bzw. sein. sein. sein. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Zimmern oR, Planauslage im Flurbereich des Bauamts gegenüber Zimmer Nr. 8 und 10 (Erdgeschoss) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Datenschutz: Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingegangenen Stellungnahmen durch die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf der schriftlichen Stellungnahme zu vermerken oder beim Vortrag zur Niederschrift anzugeben.

 

Zimmern ob Rottweil, 17. Oktober 2023

Gez. Dr. Christian Ruf
Verbandsvorsitzender - Oberbürgermeister


Unterlagen zur Einsichtnahme:

Bebauungsplan (zeichnerischer Teil)

Textteil zum Bebauungsplan

Örtliche Bauvorschriften

Begründung

Spezielle artenschutzfachliche Prüfung


Öffnungszeiten des Rathauses Zimmer ob Rottweil:

Montag 8.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr

Dienstag 11:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 8.30 – 11.30 und 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr

Freitag 8.30 – 13.00 Uhr