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Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB am Bebauungsplan „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet, 7. Änderung und 3. Erweiterung“

Am 23.04.2024 hat der Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Zimmern o.R. - Rottweil in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.04.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

 

Bebauungsplan „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet 7. Änderung und 3. Erweiterung“

- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB -

Am 23.04.2024 hat der Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Zimmern oR - Rottweil in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.04.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet der 7. Änderung und 3. Erweiterung des Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiets befindet sich südwestlich der Gemeinde Zimmern. Im Norden grenzt das bestehende Gewerbegebiet „IN•KOM Südwest“ an, im Osten verläuft die Autobahn A 81 parallel zum Plangebiet. Westlich des Plangebiets befindet sich eine Rohstoffabbaufläche der Bau-Union GmbH & Co. Vereinigte Schotterwerke KG. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 23,3 ha beinhaltet die Flurstücke / Teile der Flurstücke 1538, 1539, 1541, 1542, 1712, 1714, 1715, 1716, 1717, 1718, 1719, 1720, 1724, 1725, 1726/ 1 auf Gemarkung Zimmern und die Flurstücke / Teile der Flurstücke 289, 289/1, 334, 335, 336, 339, 339/2, 342, 343, 343/1, 345, 346, 351 auf Gemarkung Horgen. 

  

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend benötigte Erweiterung des Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiets IN·KOM Südwest und die damit verbundene Ausweisung weiterer Gewerbeflächen für die Verbandsgemeinden Rottweil und Räume ob Rottweil geschaffen werden.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht vom 03.04.2024 mit Aussagen zu den Umweltauswirkungen der Planung in Bezug auf Tiere/Pflanzen, Artenschutz, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Fläche, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen. Darüber hinaus erhält der Umweltbericht Aussagen zur Vermeidung von Emissionen, Umgang mit Abfällen und Abwasser, Nutzung erneuerbarer Energien / effiziente Nutzung von Energie, Anfälligkeit von Unfällen und Katastrophen sowie die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung.

Außerdem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 03.04.2024
  • Verkehrsgutachten im Rahmen des Bebauungsplans „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet 7. Änderung und 3. Erweiterung“ vom Januar 2024
  • Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen Richtfunknetze, Kampfmittelverdachtsflächen, ist Stromleitungen, Belange der Flugsicherung, ggf. Planexterne Ausgleichsmaßnahmen, Geotechnik, Boden, mineralische Rohstoffe, Grundwasser und Grundwasserschutz, Bergbau, Geologie, Anforderungen an die erforderliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz, immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, Lärmbeeinträchtigungen durch die geplante Art der Nutzung (ua auf Kindereinrichtungen), Gefahren von Steinflug und Erschütterungen durch den Betrieb der Bau Union, Brandschutz und Löschwasserversorgung, Abfallbeseitigung, landwirtschaftliche Belange, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Bodenverwertung, Erdmassenausgleiche, Vorrang von Recyclingbaustoffen sowie Dränungen.
  1. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Das Abwägungsergebnis über die Stellungnahmen im Rahmen der aktuellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

• zeichnerisches Teil,

• Textteil,

• Lokale Bauvorschriften und

• Begründung inklusive Anlagen (Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, Verkehrsgutachten im Rahmen des Bebauungsplans „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet 7. Änderung und 3. Erweiterung“) wird in der Zeit vom

29.04.2024 bis einschließlich 10.06.2024

im Internet unter https://inkom-suedwest.de/aktuelles/detail/bebauungsplan-3erweiterung veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung , sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: info@inkom-suedwest.de). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Wirtschaftsförderer des Zweckverbandes IN•KOM Südwest (Herr Gutekunst) im Rathaus der Gemeinde Zimmern oR, Rathausstraße 2, Zimmer 10, 78658 Zimmern ob Rottweil während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers bzw. sein. sein. sein. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Zimmern oR, Planauslage im Flurbereich des Bauamts gegenüber Zimmer Nr. 8 und 10 (Erdgeschoss) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Datenschutz : Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingegangenen Stellungnahmen durch die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf der schriftlichen Stellungnahme zu vermerken oder beim Vortrag zur Niederschrift anzugeben.

 

Zimmern ob Rottweil, 25.04.2024

Gez.  Dr. Christian Ruf

Verbandsvorsitzender - Oberbürgermeister


Unterlagen zur Einsichtnahme:

Bebauungsplan (zeichnerischer Teil)

Textteil zum Bebauungsplan

Örtliche Bauvorschriften

Begründung

Spezielle artenschutzfachliche Prüfung

Umweltbericht 

Verkehrsgutachten

Stellungnahmen aus der erfolgreichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit Abwägung


Öffnungszeiten des Rathauses Zimmer ob Rottweil:

Montag 8.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr

Dienstag 11:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 8.30 – 11.30 und 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr

Freitag 8.30 – 13.00 Uhr